Die Stiftung kann Verbindlichkeiten eingehen. Für diese unterliegt sie gegebenenfalls der Konkursbetreibung. Allfällig noch vorhandenes Stiftungsvermögen müsste zur Befriedigung der Gläubiger der Stiftung dienen.
Errichtung und Organisation einer Stiftung - Rechtliche Informationen für die Schweiz
Die Stiftung kann Verbindlichkeiten eingehen. Für diese unterliegt sie gegebenenfalls der Konkursbetreibung. Allfällig noch vorhandenes Stiftungsvermögen müsste zur Befriedigung der Gläubiger der Stiftung dienen.