Gesetzliche Grundlagen
- ZGB 80 bis ZGB 89bis
- BVG 53g bis BGV 53k
- Verordnung über die Anlagestiftungen (ASV)
- Verordnung über die Aufsicht in der beruflichen Vorsorge, BVV 1
Ausführungserlasse
- Die nämlichen wie bei der Anlagestiftung
- Weisungen zu den spezifischen Immobilienfragen (Diversifikation, Riskmanagement, Bewertung etc.)