LAWINFO

Stiftungsrecht

QR Code

Buchführung und Rechnungslegung

Rechtsgebiet:
Stiftungsrecht
Stichworte:
Stiftungsrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Bei der Anlagestiftung wird in ASV 41 die „Bewertung“ geregelt. In Absatz 3 wird in Anlehnung an die Regeln des Bundesgesetzes über die kollektive Kapitalanlagen (Kollektivanlagegesetz [KAG]) bestimmt:

  • Direktanlagen in Immobilien
    • Festlegung der Schätzungsmethode in den Stiftungssatzungen
    • Anwendung anerkannter internationaler Standards bei der Bewertung von Auslandimmobilien
    • jährliche Verkehrswertschätzung
    • durch die Immobilienschätzungsexperten gemäss ASV 11
    • sinngemässe Anwendung von KKV 93 Abs. 2 und 4

  • Indirekte Immobilienanlagen
    • Es gelten die Regeln der Unternehmensbewertung in Bezug auf die Beteiligungsanteile und in Bezug auf die Assets der Beteiligungsgesellschaft, sofern und soweit es sich um einen Immobilienrechtsträger die „Direktanlage-Bewertungsregeln“.

Auch bei der Immobilienanlagestiftung in der Schweiz hat das Thema der Anwendung der von den Unternehmensbewertungen bekannten Discounted-Cashflow-Methode (DCF) Anleger, Berater, Aufsichtsbehörden und Medien beschäftigt.

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.