Bezüglich unselbständiger Unterstiftungen gilt das Prinzip der „Einheitsbesteuerung“. Steuersubjekt ist in solchen Fällen stets und ausschliesslich die Dachstiftung.
Demgegenüber sind selbständige Unterstiftungen eigenständige Steuersubjekte.
Errichtung und Organisation einer Stiftung - Rechtliche Informationen für die Schweiz