LAWINFO

Stiftungsrecht

QR Code

Organisation

Rechtsgebiet:
Stiftungsrecht
Stichworte:
Stiftungsrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Einleitung

Die Organisation der Anlagestiftung setzt sich zusammen aus:

  • Anlegerversammlung
  • Stiftungsrat
  • Revisionsstelle

Anlegerversammlung

Für die Anlegerversammlung gelten folgende Regeln:

  • Anlegerversammlung ist das oberste Organ
  • Einberufung und Durchführung
    • Es gelten die Regeln des Aktienrechts [OR 699, 700, 702 und 703]
  • Stimmrecht
    • nach Beteiligungsquote am Anlagevermögen
  • Befugnisse (unübertragbare Kompetenzen)
    • Statutenänderung, inkl. Antrag an die Aufsichtsbehörde
    • Stiftungsreglementsänderung
    • Änderung von Spezialreglementen (vorbehältlich Delegation an Stiftungsrat)
    • Wahl Stiftungsratsmitglieder (vorbehältlich Bezeichnungsrecht des Stifter)
    • Wahl Revisionsstelle
    • Genehmigung Jahresrechnung
    • Genehmigung Tochtergesellschaften und Beteiligungen
    • Genehmigung wichtiger Verträge von Tochtergesellschaften
    • Beschlussfassung über Anträge an die Aufsicht zur Aufhebung oder Fusion der Anlagestiftung

Weiterführende Informationen

» Aktiengesellschaft: Generalversammlung

Stiftungsrat

Der Stiftungsrat

  • ist das geschäftsführende Organ (Exekutivorgan)
  • kann delegieren
    • die Geschäftsführung an Dritte
  • darf nicht delegieren
    • die Aufgaben, die unmittelbar mit der obersten Leitung der Anlagestiftung verbunden sind.

Weiterführende Informationen

Zur Sicherstellung der Unabhängigkeit des Stiftungsrates dürfen maximal ein Drittel der Stiftungsratsmitglieder mit operativen Funktionen der Anlagestiftung wie Geschäftsführung, Vermögensverwaltung und Administration beauftragt sein.

Revisionsstelle

Bei der Revisionsstelle ist folgendes zu beachten:

  • Mandatsannahmevoraussetzungen
    • Natürliche Personen
    • Juristische Personen
    • RAG-anerkannte Revisionsstelle
  • Aufgaben
    • Prüfung analog BVG 52c
      • Jahresrechnung
      • Organisation, Geschäftsführung sowie Vermögensanlage in Bezug auf Einhaltung der gesetzlichen und reglementarischen Vorschriften
      • Vorkehren zur Sicherstellung der Loyalität in der Vermögensverwaltung getroffen wurden und die Einhaltung der Loyalitätspflichten durch das oberste Organ hinreichend kontrolliert wird
      • freie Mittel oder Überschussbeteiligungen aus Versicherungsverträgen auf Übereinstimmung mit den gesetzlichen und reglementarischen Vorschriften
      • Einleitung der erforderlichen Massnahmen im Unterdeckungsfalle zur Wiederherstellung der vollen Deckung
      • Beachtung der Meldepflichten an die Aufsichtsbehörde
      • Einhaltung der Regeln bei Rechtsgeschäften unter Nahestehenden [vgl. BVG 51c]
    • Kontrolle Sacheinlagen
      • Bericht des Stiftungsrates
      • Preisangemessenheit übernommener Liegenschaften
    • Sonderfunktionen aus dem Tagesgeschäft oder auf Anweisung der Aufsicht [vgl. ASV 9 Abs. 3 ff.]
    • Unangemeldete Zwischenprüfungen

Weiterführende Informationen

» Aufgaben der Revisionsstelle

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.