Die Haftung der Anlagestiftung für Verbindlichkeiten ist eingeschränkt [vgl. BVG 53j]:
- Haftungsbeschränkung einer Anlagegruppe auf ihr Vermögen
- Jede Anlagegruppe haftet nur für eigene Verbindlichkeiten.
Die Haftung der Anleger selbst ist ausgeschlossen.
Weiterführende Informationen
Zur Haftungsvermeidung sind Compliance, IKS, Risikomanagement und Kontrolle unabdingbar.