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Stiftungsrecht

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Anleger

Rechtsgebiet:
Stiftungsrecht
Stichworte:
Stiftungsrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Anlegerkreis

Die Anlagestiftung steht aufgrund von ASV 1 folgenden Anlegern zur Verfügung:

  • Steuerbefreite Vorsorgeeinrichtungen des privaten und öffentlichen Rechts
    • Freizügigkeitsstiftungen
    • Auffangeinrichtungen
    • Finanzierungsstiftungen
    • Bankstiftungen pro Säule 3a
    • Patronale Wohlfahrtsfonds
  • der FINMA unterstellte Institute der kollektiven Kapitalanlage mit ihrem Anlegern

Anlegerstatus

  • Erfordernis eines schriftlichen Aufnahmegesuches
    • mit Nachweis der Antragstellerin, zum Anlegerkreis zu zählen
  • Aufnahmeentscheid der Anlagestiftung, mit der Möglichkeit zur Aufnahmeverweigerung ohne Angabe von Gründen
  • Anlegerstatus setzt das Bestehen eines Anspruchs oder einer verbindlichen Kapitalzusage voraus

Weiterführende Informationen

  • Art. 1 ASV Anlegerkreis (Art. 53k Bst. a BVG)
    • Als Anleger sind in der Schweiz domizilierte steuerbefreite Einrichtungen der beruflichen Vorsorge sowie der eidgenössischen Finanzmarktaufsicht unterstellte kollektive Kapitalanlagen mit solchem Anlegerkreis zulässig.
  • Anlagestiftung hat gegenüber den Anlegern den Gleichbehandlungsgrundsatz zu beachten.

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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