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Stiftungsrecht

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Erscheinungsformen

Rechtsgebiet:
Stiftungsrecht
Stichworte:
Stiftungsrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

In der „Dachstiftungs-Praxis“ sind folgende Erscheinungsformen anzutreffen:

Genuine Dachstiftung

  • = reine Dachstiftung, die von Anfang an für die Aufnahme von Unterstiftungen konzeptioniert ist
    • Hauptzweck der Unterstiftungs-Aufnahme
      • Einziger Zweck der Aufnahme von Unterstiftungen (selten)
      • Anwendungsfälle
        • Bankenanbieter
          • Rütli-Stiftung (Privatbankiers Reichmuth & Co.)
          • Fondation Philanthropia (Lombard Odier)
          • Accentus, Empiris, Symphasis und SymAsia (Credit Suisse)
          • etc.
        • Stiftungsdienstleister
          • Corymbo
          • Succursus
          • Swiss Philanthropy Foundation
    • (Neben-)Zweck der Unterstiftungs-Aufnahme
      • Die Aufnahme von Unterstiftungen gehört zur Zwecksetzung
      • Anwendungsfall
        • Fondation des Fondateurs
        • Christoph Merian-Stiftung (CMS)

Stiftung mit statutarischer Öffnungsklausel

  • = „normale Stiftung“, die nicht primär auf die Aufnahme von Unterstiftungen zielen, sondern einen eigenständigen (Stiftungs-)Zweck verfolgen und dank einer Statutenbestimmung berechtigt sind, Unterstiftungen einzugliedern

Faktische Dachstiftung

  • = „normale Stiftung“, die ohne statutarische Öffnungsklausel durch „Aufnahme“ einer unselbständigen Stiftung de facto zur Dachstiftung wird
  • Denkbarer Anwendungsfall
    • Inaktive Stiftung

Dachstiftungen sind sodann abzugrenzen von:

Sammelstiftungen

Stiftungen mit Konzernstrukturen

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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